Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration verfolgt mit der Förderung das Ziel, in Baden-Württemberg die Palliativkompetenz in der Pflege zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote zur Stärkung der palliativen Kompetenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von stationären Pflegeeinrichtungen und von ambulanten Pflegediensten gefördert werden sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in ambulanten Hospizdiensten nach § 39a SGB V als Fachkraft beschäftigt werden sollen.
- Förderfähig sind diverse Kurse zu Palliative Care (Details im Förderaufruf).
- Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
- Anträge sind per E-Mail oder Post bis zum 31. Oktober 2024 einzureichen.
Antragsunterlagen: Foerderaufruf_Palliativkompetenz_2024__2_.pdf (baden-wuerttemberg.de)