Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration verfolgt mit dem Förderprogramm insbesondere das Ziel der Unterstützung und Stärkung häuslicher Pflegearrangements durch Kurzzeit-, Nacht- und Tagespflegeangebote.
Damit Menschen mit Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegebedarf möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen können, müssen pflegende Angehörige, vergleichbar nahestehende Pflegepersonen und auch professionell Pflegende in ihrer versorgenden Tätigkeit unterstützt und gestärkt werden.
Was wird gefördert:
- Investive Förderung des Ausbaus (zum Beispiel Bau, Umbau oder Erwerb) von Angeboten der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
- Bei Einrichtungen der Nacht- und Tagespflege liegt Augenmerk auf bedarfsgerechten Öffnungszeiten, digitalen Angeboten, Vernetzung und Einbindung ins Quartier
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
- Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis spätestens 30.04.2025 ausschließlich digital beim KVJS Baden-Württemberg einzureichen.
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderaufrufe