Ausschreibung
22. Juli 2025

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW – Stärkung der Palliativkompetenz in der ambulanten und stationären Pflege in Baden-Württemberg“ in den Jahren 2025/2026

Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, in Baden-Württemberg die Palliativkompetenz in der Pflege zu verbessern. Hierzu werden entsprechende Weiterbildungsangebote bzw. Qualifizierungsmaßnahmen zur Stärkung der palliativen Kompetenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von stationären Pflegeeinrichtungen und von ambulanten Pflegediensten gefördert sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in ambulanten Hospizdiensten nach § 39a SGB V als Fachkraft beschäftigt werden sollen.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit dem Weiterbildungsangebot bzw. dem Qualifizierungskurs bereits begonnen wurde. Mit der geförderten Bildungsmaßnahme kann erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Förderung nach Prüfung der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen und nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Anträge können bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden. Danach zugehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

Link zum Förderaufruf
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Foerderaufrufe/F%C3%B6rderaufruf_Palliativkompetenz_2025-2026.pdf

Alle Informationen zum Förderaufruf 
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderaufrufe

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