Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ist bemüht, seine Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://gesundheitskompassbw.de/

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG  vereinbar.

  1. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht Barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 2 L-BGG   

  • Viele Bilder und Grafiken enthalten keine oder nur unzureichende Alternativtexte.
  • Bei einigen Text-Bild-Kombinationen (z. B. Buttons, Links) sind die Farbkontraste nicht ausreichend.
  • Interaktive Elemente (z. B. Karten, Filter, Slider) sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar.
  • Die Überschriftenstruktur ist nicht in allen Fällen logisch aufgebaut, was die Nutzung von Screenreadern erschwert.
  • Formulare verfügen nicht immer über eindeutige Labels; Fehlermeldungen sind nicht durchgehend barrierefrei ausgegeben.
  • Zahlreiche eingebundene PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei (fehlende Tags, Alternativtexte, semantische Struktur).
  • Videos verfügen teilweise nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
  • Inhalte liegen bislang nicht in Leichter Sprache und nicht in Deutscher Gebärdensprache vor.
  1. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.08.2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 22.08.2025 überprüft.

  1. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Koordinierungsstelle für Sektorenübergreifende Versorgung
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123-0
E-Mail: sektorenuebergreifende-versorgung@sm.bwl.de

  1. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Webseite https://gesundheitskompassbw.de/ nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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