Neuer Förderaufruf des Landes zu Hebammenkreißsälen – Frist 15.08.2023

Die Landesregierung fördert in diesem Jahr neu den Ausbau von Hebammenkreißsälen an baden-württembergischen Krankenhäusern. Seit dem 17. Mai 2023 ist der entsprechende Förderaufruf freigeschaltet. Antragsberechtigt sind Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft mit einer geburtshilflichen Abteilung in Baden-Württemberg. Bewerben können sich sowohl Krankenhäuser, die einen neuen Hebammenkreißsaal aufbauen möchten, als auch Krankenhäuser, die bereits …

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