Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration fördert stationäre Hospize im Sinne von § 39a SGB V in Baden-Württemberg sowie teilstationäre Hospize.
- Förderfähig sind ausschließlich Investitionskosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Hospizplätze entstehen, soweit dem Grunde nach keine Kostentragungspflicht anderer öffentlicher Träger, insbesondere von Kranken- und/oder Pflegekassen besteht.
- Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die investive Maßnahme wird mit maximal 10.000 Euro für jeden neu entstehenden Hospizplatz gefördert.
- Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 gestellt werden. Das Antragsformular wird auf Anfrage übermittelt.
Antragsunterlagen: Förderaufruf „Palliative Care BW – Förderung von investiven Maßnahmen in Hospizen in Baden-Württemberg“ (PDF)