Ausschreibung

22. Mai 2023

Neuer Förderaufruf des Landes zu Hebammenkreißsälen – Frist 15.08.2023

Antragsstellung bis 15. August 2023

Die Landesregierung fördert in diesem Jahr neu den Ausbau von Hebammenkreißsälen an baden-württembergischen Krankenhäusern. Seit dem 17. Mai 2023 ist der entsprechende Förderaufruf freigeschaltet.

Antragsberechtigt sind Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft mit einer geburtshilflichen Abteilung in Baden-Württemberg. Bewerben können sich sowohl Krankenhäuser, die einen neuen Hebammenkreißsaal aufbauen möchten, als auch Krankenhäuser, die bereits einen Hebammenkreißsaal haben. Die Laufzeit der Projekte ist bis zum 30. Juni 2025 möglich. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 50.000 Euro für Krankenhäuser, die erstmalig einen Hebammenkreißsaal einrichten möchten und 25.000 Euro für Krankenhäuser mit einem bereits bestehenden Kreißsaal.

Der Förderaufruf sowie die Antragsformulare sind auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration abrufbar unter

sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderaufrufe.

Die vollständigen Unterlagen müssen bis zum 15. August 2023 per Email beim Ministerium eingegangen sein.

 

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